Terms and Conditions

1. Leistungsgegenstand
Der Verein gewährt eine stufenweise Ausbildung, bzw. wo dies nicht möglich ist, eine Trainingsmöglichkeit unter Anleitung, in der vom Schüler gewählten Sportart. Der Unterricht wird von fachlich geschulten Lehrkräften erteilt. Bei entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, Kyu- oder Danprüfungen abzulegen.
Der Schüler wählt die Sportart .
2. Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag wird immer für 6 Monate geschlossen. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor seinem Ablauf in Textform oder im Kundenkonto gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere sechs Monate. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Verein und nicht dessen Absendung. Dem Vertrag liegt ein Schuljahr (Januar bis Dezember) zugrunde, wobei die Ausbildungszeit elf Monate im Jahr beträgt (vgl. Ziffer 4 des Vertrages).
3. Vergütung
Die Vergütung beträgt je nach Vertrag 15 €, 36 € und 49 € monatlich und ist bis zum 5. des jeweiligen Monats fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang beim Verein.
Die Aufnahmegebühr beträgt 25,- € und ist sofort fällig.
Während des Zahlungsverzuges hat der Schüler keinen Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen. Die Sportschule ist berechtigt, für jede Mahnung nach Fälligkeit eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu berechnen. Dem Schüler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Unterrichtszeit, Schulferien
Der Unterricht findet wöchentlich statt.
Während der Schulferien hat die Sportschule das Recht, nach vorheriger Ankündigung Kurse zusammenzulegen und die Öffnungszeiten einzuschränken. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Sportschule geschlossen ebenso am Oster- und Pfingstwochenende.
Während der großen Schulferien bleibt die Sportschule einen Monat geschlossen. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Vergütungspflicht des Schülers bleibt hiervon unberührt.
5. Außerordentliche Kündigung
Der Verein ist bei groben und / oder wiederholten Verstößen gegen die allgemeine Haus- und Ausbildungsordnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Macht der Verein von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, bleibt der Schüler zur Zahlung der Vergütung bis zur vereinbarten Vertragsdauer verpflichtet. Dem Schüler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Haftung
Soweit dem Schüler Schadensersatzansprüche gegen den Verein zustehen, die nicht auf eine Verletzung der sog. Kardinalpflichten zurückzuführen sind, haftet der Verein nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, es sei denn, dass dem Verein grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
7. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Trainer sind nicht befugt, verbindliche Erklärungen für die Sportschule abzugeben. oder für diese entgegenzunehmen.
8. Haus- und Ausbildungsordnung
Bestandteil des Vertrages ist die umseitig abgedruckte Haus- und Ausbildungsordnung. Der Schüler bestätigt, ein Exemplar des Vertrages erhalten zu haben.

Allgemeine Haus- und Ausbildungsordnung

1. In sämtlichen Räumen des Hauses und der genutzten Trainingsräume sind Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu
halten. Das Rauchen oder der Verzehr alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
2. Der Schüler versichert, dass er gesund ist und ärztliche Bedenken gegen die Ausübung der gewählten Sportart nicht bestehen.
3. Sauberkeit des Körpers und der Sportkleidung sind Pflicht. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten. Schmuck darf während des Unterrichts wegen der Verletzungsgefahr nicht getragen werden.
4. Es ist jedem Schüler untersagt, Fremde in die Garderobe mitzunehmen. Der Weg von den Umkleideräumen zur Übungshalle ist in Schuhen zurückzulegen. Übungsflächen dürfen nicht mit Schuhen oder Strümpfen (Verletzungsgefahr) betreten werden.
5. Es ist jedem Schüler untersagt, Wertsachen in die Garderobe oder in die Unterrichtsräume mitzubringen. Verstößt der Schüler hiergegen, ist jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung ausgeschlossen; ausgenommen der Sportschule kann grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last gelegt werden. In diesem Fall tritt aber wegen des mitwirkenden Verschuldens ( § 254 BGB) eine angemessene Haftungsbegrenzung ein.
6. Der Verein ist jederzeit berechtigt, die Unterrichtsräume zu wechseln. Sofern dem Schüler ein Besuch der neuen Unterrichtsräume nicht zugemutet werden kann, steht diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Umzug zum Ende dieses Monats zulässig.
7. Der Unterricht dauert in der Regel eine Stunde und ist ohne Pause. Hiervon ausgenommen sind die Stunden, in denen Prüfungen abgehalten werden, oder besondere Veranstaltungen, wie Schulmeisterschaften, Turniere oder Vorführungen, stattfinden.
8. Der Unterricht erfolgt in Gruppen nach besonderem Zeitplan. Maßgeblich für die Einteilung ist der jeweilige Ausbildungsstand.
9. Die Schule behält sich vor, während der Schulferien Kurse zusammenzulegen.
10. Gebühren für Prüfungen oder Wettkämpfe sind im Beitrag nicht enthalten.
11. Adressänderungen des Schülers sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.


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